Bei Kapitalanlage-Immobilien bieten sich dir attraktive steuerliche Vorteile: So kannst du beispielsweise durch ein Restnutzungsdauergutachten die AfA (Abschreibung) deutlich optimieren – statt der üblichen 2 % sind oft 3–5 % jährlich möglich. Auch Zinsen und Kaufnebenkosten lassen sich steuerlich geltend machen.
Nach einer Haltedauer von 10 Jahren kannst du deine Immobilie zudem steuerfrei verkaufen – der Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei, solange du die Immobilie über diesen Zeitraum gehalten hast.
Wichtig: Diese steuerlichen Vorteile gelten ausschließlich für Kapitalanlagen, nicht für selbst genutzte Eigenheime.